Veranstalter AGBs

AGB

PULS Open Air
Schloss Kaltenberg

Die folgenden Bedingungen gelten für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend den Verkauf von Eintrittskarten (im folgenden "Tickets") durch die Ritterturnier Kaltenberg Veranstaltungs GmbH (im folgenden RKV) unter Nutzung der von der Net-Up AG (Dachauer Str. 272, 80992 München) betriebenen TicketMachine.

 

I Allgemeine Bedingungen

1.       Allgemeine Bedingungen

RKV bietet seinen Kunden die Möglichkeit, Eintrittskarten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erwerben. Der Nutzer erhält print@home Tickets. Alle Tickets müssen am Veranstaltungstag in ausgedruckter oder digitaler Form mitgeführt werden. RKV ist Veranstalter der angebotenen Veranstaltung. Eine vertragliche Bindung kommt ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und RKV zustande.

2.       Vertragsabschluss

2.1.    Online:

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er einen gültigen Gutscheincode mit Klicken des Buttons „Neues Ticket erstellen“ auslöst. Die TicketMachine prüft anschließend erneut, ob die bestellte Anzahl von Tickets in der ausgewählten Kategorie noch vorhanden ist. Durch das Zusenden einer Buchungsbestätigung per Email an die vom Kunden angegebene Email-Adresse wird das Angebot angenommen. Nach erfolgreicher Gutschein-Verifizierung erhält der Kunde eine Bestätigung per Email sowie die Tickets als PDF-Datei.
RKV ist berechtigt, eine verbindliche Bestellung des Kunden zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen von RKV oder dem jeweiligen Veranstalter aufgestellte Bedingungen verstößt oder die Zahlung trotz Zahlungserinnerung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt.

 

3.       Zutrittsbestimmungen für Kinder und Jugendliche

3.1.    Auf dem Gelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

3.2.    Der Zutritt ist für Kinder ab 6 Jahren erlaubt. Dies gilt sowohl für Camping- und Festivalgelände. Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren und unter 16 Jahren erhalten nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person Zutritt zu der Veranstaltung. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen.

3.3.    Jugendliche ab 16 Jahren ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten haben bis 24:00 Uhr Zutritt zur Veranstaltung.

 

4.       Besondere Bedingungen für Tickets

4.1.    Der Kunde hat auf den einwandfreien Zustand des QR-Codes zu achten, der auf das Ticket gedruckt ist. Insbesondere ist dieser vor Knicken, verschmutzen und vor Nässe zu schützen.

4.2.    Der spezifische QR-Code auf dem Ticket wird mit dem erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet.
Dafür wird ein dem Ticket-Typ entsprechendes Einlassbändchen ausgegeben.

4.3.    Die Vervielfältigung und Manipulation von ausgedruckten Tickets ist nicht zulässig.

4.4.    Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren.

4.5.    RKV behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens oder Einverständnisses unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Tickets sowie den Ersatz jedweder Schäden zu verlangen.

4.6.    RKV trägt keine Verantwortung für durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch von Tickets verursachte Unannehmlichkeiten oder/und Schäden. Bei Missbrauch des Tickets durch den Kunden besteht kein Anspruch des Kunden auf Einlass.

 

5.       Weiterverkauf

Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist nicht gestattet.

 

6.       Kartenrückgabe

6.1.    Tickets können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestellbestätigung durch RKV bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

6.2.    Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

6.3.    Änderungen im Programmablauf und sonstige Änderungen berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

 

7.       Kartenverlust

7.1.    Für dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets können gegen eine Bearbeitungsgebühr Ersatzkarten an der Tageskasse ausgestellt werden. Per E-Mail zugestellte print@home Tickets können auch durch den Nutzer erneut ausgedruckt werden.

 

8.       Abbruch, Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung

8.1.    Sollte die Veranstaltung nicht durchgeführt werden können oder frühzeitig abgebrochen werden, wird RKV eine Ersatzveranstaltung anbieten. Das Ticket behält seine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter gibt eine davon abweichende Regelung bekannt.
Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

8.2.    Bei Absage der Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie o. ä. wird ein Nachholtermin durchgeführt, für den die Tickets dann gültig sind.

8.3.    Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande. RKV wird, die Kartenkäufer über Verlegung oder Absage per Hinweis auf der Web-Seite und gegebenenfalls per Email informieren.

 

9.       Haftungsbeschränkungen

9.1.    Auf Wunsch erfolgt eine Registrierung des Kunden unter Anlage eines Passworts. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Nutzer haftet für jeglichen Missbrauch.

9.2.    RKV übernimmt keine Haftung für die Absage, den Abbruch, die Verschiebung des oder die Wiederholung einer Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, auch wenn eine solche Absage, Verschiebung, Wiederholung oder ein solcher Abbruch einer Veranstaltung dem Kunden und seinem(n) Gast(Gästen) zum Nachteil gereicht. Folglich können gegenüber den oben erwähnten juristischen Personen diesbezüglich keinerlei Entschädigungs- oder Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden

9.3.    Die RKV haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

9.4.    Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die RKV beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

9.5.    Außer in den in den Absätzen 9.3 und 9.4 genannten Fällen haftet die RKV nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

9.6.    Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht von RKV oder einem anderen Veranstalter zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

9.7.    Soweit die Haftung der RKV nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 

10.   Datenschutzbestimmungen

10.1.                     Die von der RKV für online-Ticketkäufe eingesetzte TicketMachine benutzt ein sicheres Übertragungsverfahren. Sämtliche vom Kunden übermittelten Daten werden unter Einhaltung der auf die Transaktion und die Speicherung anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.

10.2.                     Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch dazu benutzt, den Kunden über weitere Angebote der RKV per Newsletter zu informieren. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

11.   Recht

11.1.                     Sollten einzelne Ausführungen/Unterpunkte dieser AGB's unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen erhalten.

11.2.                     Es gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Augsburg.

11.3.                     Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Kaltenberg.

11.4.                     Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Augsburg.

12.   Bild- und Tonaufnahmen

12.1.                     Ticketinhaber, die eine Veranstaltung der RKV besuchen, nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass ihre Stimmen und Bilder ihrer Person in Form von Fotos und Standbildern sowie in Audio-, visuellem und/oder audiovisuellem Material, das während ihrer Anwesenheit bei einer Veranstaltung aufgenommen oder aufgezeichnet wurde, von der RKV kostenlos genutzt werden können. Diese Nutzung kann simultan oder später erfolgen, und zwar unabhängig davon, ob die Aufnahme in Form von Bildern, Audio Übermittungen, Video, audiovisuell oder in irgendeiner anderen Form erfasst oder gespeichert wird.

12.2.                      Es ist untersagt, für andere als private Zwecke über Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial, Aufnahmen, Beschreibungen der Veranstaltung aufzunehmen, zu verwenden oder zu übermitteln oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.